Erbausschlagung
Erben? Nein danke.
Wer nicht erben will, kann’s auch bleiben lassen. Denn nicht immer erbt man nur Erfreuliches. Weil zum Erbe nun mal auch die Schulden gehören. Und für die haftet der Erbe unbegrenzt. Auch mit seinem eigenen Vermögen. Es sei denn, er gibt die Verfügung über den Nachlass aus der Hand. Doch dazu muss meistens das Gericht eingeschaltet werden. Das ist umständlich, langwierig und kostet Geld. Oft sind deshalb Schulden ein triftiger Grund, das Erbe auszuschlagen. Manchmal macht es für Sie als Ehepartner auch mehr Sinn, die Erbschaft abzulehnen und stattdessen den ehelichen Zugewinn geltend zu machen. Die Steuer ist ebenfalls oft ein Grund, sein Erbe nicht anzutreten. Unter Umständen ist es nämlich günstiger, den Nachlass gleich an die nächste Generation weiterzuleiten.
Wie immer Sie sich auch entscheiden. Sie müssen es innerhalb von sechs Wochen tun. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wissen, dass Sie Erbe sind. Danach gilt die Erbschaft als angenommen. Und kann also nicht mehr ausgeschlagen werden. Hier hilft dann vielleicht noch eine Anfechtung. Allerdings nur unter ganz bestimmten Umständen. Selbstverständlich weiß Ihr Notar, wie man ausschlägt, anficht und welche Wirkungen das hat.