Handelsregister

Ohne Transparenz geht gar nichts.

Handeln gehört ins Register. Ob Sie Einzelkaufmann sind oder als Gesellschaft firmieren. Also als OHG, KG, GmbH, AG oder wie auch immer. Dabei gibt es für Vereine, Genossenschaften und Partnerschaften gesonderte Register. Warum Sie zur Eintragung verpflichtet sind? Nun: Erstens soll sich jeder überzeugen können, dass Ihr Unternehmen tatsächlich existiert. Und zweitens müssen Sie auch bestimmen, wer für es unterzeichnen darf. Denn was im Handelsregister steht, ist verbindlich.

Änderungen müssen daher meistens ebenfalls beim Handelsregister angemeldet werden. Zum Beispiel wenn sich die Firma oder ihr Sitz ändert. Aber auch wenn jemand anderes für die Firma unterzeichnen darf. Wenn Sie also zum Beispiel Prokura erteilen oder widerrufen. Bei OHG und KG gehört auch ein Wechsel der Gesellschafter eingetragen. Genau wie alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages bei den Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Egal wie viele das sind.

Schließlich müssen Sie beim Handelsregister auch anmelden, wenn Sie im Inland eine Zweigniederlassung gründen wollen. Mit der Sie selbständig Geschäfte abschließen. Egal ob Sie eine deutsche oder ausländische Firma sind. Das gilt übrigens entsprechend in der ganzen EU. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, und die stille Gesellschaft werden dagegen nicht ins Handelsregister eingetragen.

Aber zum Glück sagt Ihnen Ihr Notar, wann Sie eine Eintragung brauchen. Und nicht nur das – er entwirft und überwacht auch alle notwendigen Anmeldungen. Ohnehin geht die Anmeldung beim Register nicht ohne Notar. Womit Ihnen und den Registergerichten übrigens eine Menge Arbeit erspart bleibt.

Grenzenloser Fortschritt. Das elektronische Register.

Fortschritt kennt keine Grenzen. Auch nicht bei den Registern. Während früher der ein oder andere Gang zum Registergericht erforderlich war, können Sie jetzt bequem in der virtuellen Welt spazieren gehen, um sich zu informieren. Ob Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister: Alle Registerdaten lassen sich per Mausklick einsehen. Unter www.unternehmensregister.de finden Sie sogar gebündelt alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens.

Der Fortschritt stellt aber auch besondere Anforderungen. Unterlagen können nämlich nur noch elektronisch beim Handelsregister eingereicht werden. Wenn Sie beispielsweise Ihre Gesellschaftssatzung neu fassen oder Änderungen im Gesellschafterbestand vornehmen, müssen diese Daten strukturiert und elektronisch aufbereitet an das Registergericht übermittelt werden. Alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten begleitet der Notar schon nach dem Gesetz. Da erledigt er das gleich für Sie mit. Und erleichtert den Gerichten dadurch erheblich ihre Arbeit. Praktisch, oder?