Steuern
Steuern sparen. Um jeden Preis?
Am Anfang aller Überlegungen müssen Sie sich folgendes fragen: Erstens, sind Sie schon bereit und können Sie es sich leisten, sich von Teilen Ihres Vermögens zu trennen? Und zweitens: Ist derjenige, den Sie sich als Beschenkten vorstellen, schon reif für die Verantwortung, die eine Übernahme Ihres Vermögens bedeutet?
Erst wenn Sie diese beiden Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten Sie an die Steuern denken.
Gut, dass Ihr Notar auch mit dem Thema Steuern vertraut ist. Deshalb informiert er Sie, wenn Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Sie zukommen könnten. Ihr Notar kann Ihnen da einige steuerliche Tipps mit auf den Weg geben. Die müssen Sie nicht annehmen. Doch nützlich sind sie schon. Wenn Ihr „Fall“ allerdings so komplex ist, dass sich der Gang zum Steuerberater empfiehlt, wird er Ihnen das natürlich ebenfalls sagen.
Freut sich der Fiskus über Ihre Schenkung am meisten?
Vater Staat profitiert von Ihrer Schenkung? Das muss nicht unbedingt sein. Denn das Gesetz besteuert manches überhaupt nicht. Etwa die Schenkung des Familienheims an den Ehepartner zu Lebzeiten. Oder Hausrat in bestimmten Grenzen. Der Ausgleich des ehelichen Zugewinns zwischen Ehepartnern ist ebenfalls völlig steuerfrei. Dazu gibt es einiges an Freibeträgen. Allerdings müssen Sie immer die Regeln genau einhalten. Sonst gibt es am Ende böse Überraschungen, nicht nur bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern womöglich auch noch bei der Einkommensteuer. Und schnell kann sich das Steuerrecht ändern. Fragen Sie Ihren Notar.
Die Steuer: Klassen nach Kind und Kegel.
Je mehr man bekommt, desto höher ist die Steuer. Je näher man verwandt ist, desto geringer sind die Steuersätze. Desto höher aber auch die Freibeträge. So will es das Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Am günstigsten kommt Ihr Ehepartner weg. Ebenso wie Ihre Kinder, Stiefkinder und wiederum deren Kinder. Ihre Eltern und Großeltern sind ebenfalls in der niedrigsten Steuerklasse, der Klasse I, wenn sie Sie nach Ihrem Tod beerben. Wenn Sie Ihren Eltern allerdings eine Schenkung zukommen lassen, werden sie gleich ungünstiger eingestuft. In diese Steuerklasse II fallen auch Ihre Geschwister sowie deren Nachkommen ersten Grades, also Nichten und Neffen. Aber auch Ihre Stiefeltern, die Schwiegereltern oder etwa Ihr geschiedener Ehegatte müssen beim Finanzamt mehr berappen. Alle Übrigen trifft es noch härter: Die werden am höchsten eingestuft. Mit Steuerklasse III. Das gilt auch für Ihren Lebensgefährten, wenn Sie nicht verheiratet sind.
Gut, dass man auch hier steuern kann: Zum Beispiel, indem Sie schon die übernächste Generation mit einplanen. Was genau hier alles möglich ist, weiß übrigens Ihr Notar. Und er hilft Ihnen, folgende Tabelle anzuwenden:
Wert des Erbes oder der Schenkung bis einschließlich … € | I | II | III |
---|---|---|---|
75.000 | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 | 30 % | 43 % | 50 % |
Steuern kann man steuern.
Alle zehn Jahre wieder … können Sie steuerfrei Geschenke machen. In welcher Höhe, hängt von dem jeweiligen Steuerfreibetrag für die von Ihnen Beschenkten ab. Am besten kommt selbstverständlich Ihr Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner weg. Der hat immerhin einen Freibetrag von 500.000 €. Ihren Kindern können beide Eltern jeweils bis zu 400.000 € und den Enkeln bis zu 200.000 € vermachen, ohne dass das Finanzamt die Hand aufhält. Alle anderen Bedachten der Steuerklasse I haben immerhin noch 100.000 € frei. Die Freibeträge in den Steuerklassen II und III gehen dagegen nur bis 20.000 €.
Wer diese Freibeträge alle zehn Jahre nutzt, kann seinen Lieben helfen, ordentlich Steuern zu sparen. Und auch wenn Erbschaft und Schenkung die Freibeträge übersteigen: Besteuert wird nur, was darüber hinausgeht. Da heißt es, sich frühzeitig über die Vermögensnachfolge Gedanken zu machen. Und: Die ganze Familie mit einzubeziehen. Die Freibeträge für Ehe-, Lebenspartner und Kinder ergeben zusammengerechnet immerhin eine ordentliche Summe. Bei den notwendigen Regelungen und Verträgen dazu hilft Ihnen Ihr Notar natürlich gerne. Und das zu Kosten, die sich sicher rechnen.