Vorweggenommene Erfolge

Mit warmer Hand schenkt sich’s besser.

Manche tun es schon zu Lebzeiten: Sie verschenken ihr Vermögen oder einen Teil davon. Im Fachjargon heißt das dann „Überlassung“ oder „Übergabe“.

Die Erbfolge zu Lebzeiten vorwegzunehmen – dafür sprechen oft gute Gründe. Etwa wenn Sie Ihren Kindern oder den Erben schon zeitig ein finanzielles Polster geben wollen. Aber auch, um sie früh in die Verantwortung für Ihr Vermögen einzubinden. Was besonders dann sinnvoll sein kann, wenn Ihre Erben Ihren Betrieb übernehmen sollen. Oft kann eine kluge Übertragung Vermögen erhalten helfen, Ihnen die Verantwortung dafür aber ersparen. Nicht selten motiviert auch die Steuer.

Warum immer Sie sich für eine Schenkung entscheiden, Sie sollten es nicht ohne fachkundigen Rat tun. Bei bestimmten Vermögenswerten schreibt das Gesetz sowieso vor, dass Sie einen Notar einschalten. Nämlich dann, wenn Sie Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte übertragen wollen. Und bei Beteiligungen an einem Nachlass. Wenn Sie Geschäftsanteile einer GmbH weitergeben ebenfalls. Immerhin hat die Übergabe für alle Beteiligten weitreichende Folgen. Gerade da ist Ihr Notar der richtige Berater. Denn er findet immer eine sichere und ausgewogene Lösung. Für alle Beteiligten. Für jetzt und für später. Und zwar ganz unparteiisch.

Wie? Das verraten Ihnen die folgenden Seiten.

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