Kostenbeispiele

Gebühren mal ganz realistisch.

Für den Fall, dass Ihnen das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) immer noch zu theoretisch ist, hier ein paar konkrete Beispiele aus der Praxis. Alles inklusive, natürlich:

Mal angenommen, Sie lassen ein Testament beurkunden und haben ein Vermögen (abzüglich Schulden bis zur Hälfte des Vermögens) von 100.000 €. Dann erhebt Ihr Notar die volle Gebühr aus einem Geschäftswert von 100.000 €. Das macht inklusive Auslagen, Mehrwertsteuer und der Registrierung im zentralen Testamentsregister rund 370 €.

Ein anderes Beispiel: Sie kaufen ein Einfamilienhaus für, sagen wir mal, 250.000 €. In diesem Fall wird für das Beurkundungsverfahren eine doppelte Gebühr aus dem Geschäftswert von 250.000 € fällig, d.h. 1.070 €. Nehmen wir weiter an, dass der Notar Löschungsunterlagen einholen muss, weil im Grundbuch noch eine Grundschuld des Verkäufers eingetragen ist, die gelöscht werden soll. Dann fällt dafür eine sog. Vollzugsgebühr in Höhe von 267,50 € an. Dazu kommen dann noch Gebühren in Höhe von 267,50 € dafür, dass Ihr Notar überprüft und Ihnen mitteilt, wann der Kaufpreis fällig wird, und dass er überwacht, ob das Eigentum schon umgeschrieben werden kann. Inklusive Auslagen und Umsatzsteuer kostet Sie dieser Kaufvertrag etwa 1.970 €.

Vielleicht auch interessant: Die Gründung einer GmbH. Da berechnet sich die Gebühr nach dem festgelegten Stammkapital. Wollen Sie beispielsweise mit mehreren zusammen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € gründen, liegen Sie inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer bei rund 835 €. Mit allem was dazu gehört: Beratung, Gesellschaftsvertrag, Beurkundung, Geschäftsführerbestellung, Gesellschafterliste und sämtlichen Erklärungen für Ihre Anmeldung beim Handelsregister.

Auch die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht ist nicht teuer. Einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen kostet Sie die Vorsorgevollmacht bei einem Vermögen von 50.000 € nur rund 180 €. Beträgt Ihr Vermögen hingegen beispielsweise 500.000 €, dann fallen Gebühren in Höhe von rund 670 € einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer an.

Eine Erbschaftsausschlagung schlägt mit einer 0,5-Gebühr zu Buche, wenn der Notar sie für Sie entwirft. Wenn der Nachlass überschuldet ist, wird immer nur der Mindestwert zugrundegelegt. Das macht dann lediglich etwa 44 € inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer.

Jetzt sind Sie wahrscheinlich angenehm überrascht, oder?