Beurkundung und Abwicklung
Beraten ist gut. Beurkunden noch besser.
Der Inhalt steht. Bloß in welcher Form? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Von mündlich über schriftlich. Bis hin zu einem notariellen Vertrag.
Mündliche Vereinbarungen haben normalerweise hundertprozentige Gültigkeit. Wie etwa beim Kauf eines Autos. Aber auch Mietverträge ohne feste Laufzeit und beispielsweise Gesellschaftsverträge einer offenen Handelsgesellschaft – also OHG – gelten, auch wenn sie nur mündlich abgeschlossen werden.
Erst bei wichtigeren Angelegenheiten will es das Gesetz schriftlich. Wie etwa bei Mietverträgen mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr. Oder auch Arbeitsverträgen, Bürgschaften und Schuldanerkenntnissen. Jedenfalls dann, wenn Sie kein Kaufmann sind.
Wenn es dann ganz knifflig wird, schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Oder die Beglaubigung. Das gilt zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie, für Ehe- und Erbverträge genauso wie für die Gründung einer GmbH. Um nur die wichtigsten zu nennen. Da haben Sie nicht nur den Beweis, dass die Erklärungen tatsächlich so abgegeben wurden. Sondern auch die Gewissheit, dass jeder wusste, was er tat. Was beim Notar beurkundet worden ist, kann Ihnen so schnell niemand streitig machen. Deshalb vergleichen wir die notarielle Urkunde auch gerne mit einem Airbag: Beruhigend, dass sie da ist. Und trotzdem ärgert sich niemand, wenn es nicht zum Unfall kommt.
Wir setzen Ihre Urkunde in Bewegung.
Der Notar lässt Sie mit Ihrer Urkunde nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Schließlich nützt er Ihnen nichts, wenn er wirkungslos bleibt. Deshalb kümmert sich Ihr Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen. Also zum Beispiel darum, dass der Grundstückskaufvertrag ins Grundbuch kommt. Und auch die beste Satzungsänderung einer GmbH ist erst dann gültig, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.
Dabei ist der Gang durch sämtliche Behörden in der Regel recht mühsam. Gut, dass Ihnen Ihr Notar da vieles abnimmt: Also Genehmigungen und Erklärungen über Vorkaufsrechte, etwa von Ihrer Gemeinde, anfordert. Aber auch Freigaben von Banken. Und zum Glück weiß Ihr Notar auch, wie man die richtigen Anträge bei den Registern stellt. Außerdem überwacht Ihr Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können ihn sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken. Schön, dass Sie sich um all das nicht kümmern müssen, nicht wahr?
Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen. Beispielsweise, weil der Käufer Ihres Grundstücks nicht bezahlt. Dann erteilt Ihr Notar eine Vollstreckungsklausel. Damit können Sie aus der notariellen Urkunde unmittelbar vollstrecken. Genau wie aus einem Gerichtsurteil, ohne allerdings dafür vor Gericht ziehen zu müssen.
Beglaubigt. Beurkundet. Bewiesen.
Egal, ob Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie normalerweise nicht in Beweisnot geraten. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht. Weil eine Urkunde vom Notar den Inhalt Ihrer Erklärungen eindeutig beweist. Gerichte sind an den Inhalt des Dokuments sogar gesetzlich gebunden. Das gilt sowohl für die Beurkundung, als auch für die Beglaubigung.
Bei der Beglaubigung bestätigt Ihr Notar lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Dieser Beweis wird zum Beispiel bei Erklärungen verlangt, die Sie beim Grundbuchamt oder Handelsregister einreichen. Oder etwa bei der Ausschlagung einer Erbschaft. Vielleicht möchten Sie sich auch im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen. Da ist es doch gut zu wissen, dass Sie Ihr Notar bei den kniffligen Fragen der elektronischen Form unterstützen kann. Er kann auch elektronische Notarurkunden herstellen. Auch wenn es Ihnen „nur“ um eine Beglaubigung geht, entwirft Ihr Notar selbstverständlich auf Wunsch die Erklärung für Sie, berät Sie über den Inhalt und kümmert sich um die Abwicklung. Wie etwa die Eintragung der Anmeldungen im Handelsregister.
Eine Beurkundung schließlich beweist noch mehr. Weil bei ihr sichergestellt ist, dass Ihr Notar Sie ausführlich über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat. Beispielsweise, als er auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet hat. Darauf haben Sie Brief und Siegel.
Airbag und TÜV – Pflicht für Notare.
Wussten Sie eigentlich, dass der Notar für seine Leistung voll geradesteht? Und zwar mit allem, was er hat!
Beruhigend also zu wissen, dass es auch für Notare so eine Art Airbag gibt. Weil nämlich jeder Notar für den Fall der Fälle versichert sein muss. Doch damit es gar nicht erst so weit kommt, schreibt das Gesetz dem Notar jede Menge vor, an das er sich halten muss. So ist festgelegt, worüber der Notar belehren muss, wann er eine Beurkundung ablehnen kann und muss und welche Pflichten er als Treuhänder über Ihre Kaufsumme hat. Auch dass er Urkunden rechtzeitig beim Grundbuch oder Register einreichen muss, schreibt ihm das Gesetz vor. Nicht zuletzt ist der Notar dazu verpflichtet, praktisch alles zu dokumentieren, was er tut.
Und dass der Notar sich auch an all diese Vorgaben hält, wird von der Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft. Also durch den Präsidenten des Landgerichts. Der ist sozusagen der TÜV für die Notare.