Trennung

Gestritten haben sie genug. Jetzt muss eine friedliche Lösung her.

Wenn nichts mehr geht, geht man auseinander. Und später dann womöglich vor Gericht. Denn wer seine Ehe scheiden oder seine Lebenspartnerschaft aufheben lassen will, muss das beim Familiengericht beantragen. Bis dort das endgültige Urteil gefällt wird, hat man womöglich schon lange, zermürbende Kämpfe hinter sich. Das bittere Ende: Zu der persönlichen Belastung kommt dann nicht selten auch die wirtschaftliche. Denn in der Regel ist ein Paar nach der Trennung schlechter gestellt als davor. Jetzt heißt es also: Schonzeit für Ihre Nerven.

Deshalb ein Vorschlag zur Güte: Eine Trennungsvereinbarung. Wer sich nämlich schon vorher einig ist, hat’s hinterher leichter. Und dabei hilft Ihnen der Notar. Denn er regelt die wichtigsten Punkte einer Ehescheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Und die wichtigsten Streitfragen für die Zeit bis zum Gerichtsurteil. In Ihrer beider Sinne. Selbst dann, wenn Sie zunächst gar keinen Antrag beim Gericht stellen wollen. Sondern lediglich eine stabile Grundlage dafür brauchen, dass Sie von nun an getrennt leben. Sie werden sicher zustimmen: Eine Trennungsvereinbarung ist der beste Weg, um Zeit und Kosten zu sparen.

Auch wer sich nicht mehr liebt, kann sich einig sein.

Anlässlich einer Scheidung gibt es eine Menge zu regeln: Wem steht das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu? Dazu gehört auch die Festlegung des Umgangsrechts der Eltern mit den Kindern. Wie sieht es mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen und Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder aus? Und die Benutzung der ehelichen Wohnung und die Verteilung des Hausrats muss natürlich auch geklärt werden.

Der Vorteil der notariellen Urkunde? Beim Notar bekommen Sie gleich ein vollstreckbares Dokument. Zusätzlich können Sie mit Ihrem Notar noch erbrechtliche Fragen klären. Oder etwa den Zugewinnausgleich regeln. Eine Einigung über die Verteilung der Rentenansprüche, den so genannten Versorgungsausgleich, kann ebenfalls sinnvoll sein. Wenn Sie die Verhältnisse soweit geklärt haben, kann Ihre Scheidung verhältnismäßig friedlich über die Bühne gehen. Ist das nicht Motivation genug, zum Notar zu gehen?

Geteiltes Vermögen, geteilte Meinung?

Bei der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird gerechnet. Jedenfalls dann, wenn Sie keinen notariellen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag haben. Für den Vermögensausgleich müssen Sie erst einmal wissen, was jeder von Ihnen an Besitz mitgebracht hat. Damit sich überhaupt feststellen lässt, wer ihn vermehrt hat. Und um wie viel. Wer mehr gewonnen hat, muss an seinen Partner einen Ausgleich bezahlen. Und zwar die Hälfte des Überschusses. Das gilt auch bei geerbtem oder geschenktem Vermögen. Allerdings nur, soweit sich dessen Wert gesteigert hat. Alles in allem ist es nicht immer einfach herauszufinden, wem was zusteht.

Wenn Sie sich allerdings per Trennungsvereinbarung über die Verteilung Ihres Vermögens einigen können, bleibt Ihnen einiges erspart. Besonders, wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie gemeinsam gekauft haben. Auch in Bezug auf Schulden sollten Sie sich einigen. Zumal die bei der Verteilung des Vermögens ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Sie sollten hier etwa vereinbaren, welcher Partner sie in Zukunft abbezahlen wird. Und darauf achten, dass die Bank den anderen auch tatsächlich von der Haftung befreit. Wie Sie das in einem Vertrag festhalten, erfahren Sie von Ihrem Notar.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte den Notar.

Scheidung ja, Erbe nein. So das Gesetz. Denn mit der Scheidung verlieren die Ehe- oder Lebenspartner ihr Recht auf Erbe und Pflichtteile. Unter bestimmten Voraussetzungen auch schon während der Trennung. Wenn Sie dieses Thema schon vorher regeln wollen, können Sie das beim Notar tun. Etwa mit einem gegenseitigen Verzicht. Oder einer Vereinbarung, die dafür sorgt, dass bestimmte Vermögenswerte bei einer Familie bleiben. Für ihre Rentenansprüche können Eheleute übrigens ebenfalls eine eigene Regelung treffen. Nach dem Gesetz werden sie nämlich ganz einfach geteilt.

Eines sollten Sie noch wissen: Der Notar muss immer die Interessen beider Partner im Auge behalten. Je offener und ausführlicher Sie Ihren Notar also informieren, desto besser kann er Sie beraten. Und trauen Sie sich ruhig, auch sehr Vertrauliches zu besprechen. Denn: Schweigen ist für den Notar und seine Mitarbeiter Pflicht.

Was Sie sicher auch interessiert: Trennungsvereinbarungen sind nicht unbedingt teuer. Das kommt nämlich ganz auf die Regelungen an. Haben sie zum Beispiel einen Geschäftswert von 65.000 €, bezahlen Sie 384 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Überrascht?