Rechtsformen

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Rechtsformen gibt es viele für Ihr Unternehmen. Ob Sie allein sind oder zu mehreren. Ganz zu schweigen von den vielen Klauseln, die in einem Gesellschaftsvertrag nötig sein können.

Fangen wir also ganz langsam an: Gesellschaften gibt es als Personen- oder als Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften etwa sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Partnerschaft für Freiberufler sowie die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) für Gewerbetreibende. In jeder steckt immer das „Herzblut“ der Gesellschafter, die sich meist persönlich für die Geschäfte einsetzen, aber auch mit ihrem persönlichen Hab und Gut für die Schulden der Gesellschaft einstehen müssen. Nur bei der KG gibt es Gesellschafter, die ihre Haftung begrenzen können: Die Kommanditisten.

Die Kapitalgesellschaft wiederum ist anders angelegt. Ob als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder als eingetragene Genossenschaft (eG). Wichtig zu wissen: Für die Schulden einer Kapitalgesellschaft haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. Zumindest nicht, solange Sie sich an die Spielregeln halten. Außerdem können Sie einen Gesellschaftsfremden als Manager einstellen. Dafür haben Sie bei der Kapitalgesellschaft mehr Pflichten bei der Buchführung.

Wenn Sie die Vorteile der Personen- und der Kapitalgesellschaft kombinieren möchten, wird Sie die GmbH & Co. KG interessieren. Denn hier haftet lediglich die GmbH unbeschränkt.

Als Einzelkämpfer können Sie übrigens zwischen dem Einzelkaufmann oder einer GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG wählen. Was noch hinter den einzelnen Gesellschaftsformen steckt, ob es sinnvolle Alternativen nach ausländischem Recht geben kann und welche nun die beste für Sie ist, darüber können Sie sich von Ihrem Notar genau informieren lassen.

Auch eine Gesellschaft braucht ihren Vertrag nach Maß.

Nun kennen Sie die Regeln. Fehlt nur noch ein guter Gesellschaftsvertrag. Maßgeschneidert nach Ihren Vorstellungen. Schließlich entsprechen die gesetzlichen Regelungen nur selten den individuellen Bedürfnissen frisch gebackener Unternehmer. Dabei gehört eine so komplexe Materie in die Hand eines Fachmanns. Zum Beispiel in die Ihres Notars. Zumal er Erfahrung im Gesellschaftsrecht hat. Und er schon von Gesetzes wegen die Interessen aller Parteien berücksichtigen wird. Die Einschaltung Ihres Notars empfiehlt sich auch dann, wenn eine Beurkundung gar nicht vorgeschrieben ist. Wie zum Beispiel bei den Personengesellschaften. Einfach weil die notarielle Urkunde Sicherheit gibt. Wo Immobilien eingebracht werden, ist die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ohnehin ein Muss. Für die OHG und KG muss die Anmeldung beim Handelsregister ebenfalls über Ihren Notar laufen.

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG verlangt schon das Gesetz, dass der Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkundet wird. Und dass Sie das Kapital festlegen. Also mindestens 1 € bei der UG, mindestens 25.000 € bei der GmbH und mindestens 50.000 € bei der AG. Normalerweise in bar. Sachleistungen sind bei der GmbH und AG aber genauso möglich. Vorausgesetzt, Sie und das Registergericht sind von deren Wert überzeugt. Wer als Geschäftsführer oder Vorstand und Aufsichtsrat fungieren soll, muss ebenfalls beim Handelsregister gemeldet werden.

Und die Kosten? Wollen Sie beispielsweise alleine eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € gründen, kostet Sie das beim Notar nur rund 595 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Wollen Sie die GmbH mit mehreren Gesellschaftern gründen, kostet das rund 645 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Immer inklusive: Beratung, Gesellschaftsvertrag, Beurkundung, Geschäftsführerbestellung, Gesellschafterliste und sämtlichen Erklärungen für Ihre Anmeldung beim Handelsregister.

GmbH-Gründungsunterlagen „online“

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Wir möchten Ihnen die Mitteilung der erforderlichen Informationen unkompliziert und schnell ermöglichen und bieten Ihnen hierzu einen Erfassungsbogen an, den Sie am Bildschirm oder handschriftlich ausfüllen können.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Die kleine Schwester der GmbH. Wirklich günstig?

Wer nicht genug Startkapital für die altbewährte GmbH vorweisen kann, muss nicht unbedingt auf die Vorteile, die eine Kapitalgesellschaft bietet, verzichten. Mit einer guten Geschäftsidee ausgerüstet können Sie erstmal mit der „kleinen Schwester“ der GmbH, der so genannten Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt), starten. Dies hat zunächst den Vorteil, dass Sie nur ein Mindestkapital von 1 € aufbringen müssen und die Gründungskosten im vereinfachten Verfahren günstiger sind.

Aber alles hat seinen Preis: Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Und die Gewinne dürfen auch nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden, sondern müssen so lange angespart werden, bis das Mindestkapital der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 € erreicht wird. Eines sollten Sie auf jeden Fall beachten: Zwar erlaubt das Gesetz die Festlegung eines sehr niedrigen Stammkapitals, es ist aber besser, sich am konkreten Bedarf für die beabsichtigte Geschäftstätigkeit zu orientieren. Sonst drohen Überschuldung und Insolvenz bevor es mit der Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee überhaupt richtig losgegangen ist. Fragen Sie Ihren Notar, ob die Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) für Sie die richtige Wahl ist, oder ob Sie sich – gerade wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind – nicht doch besser für die klassische GmbH entscheiden sollten.

UG-Gründungsunterlagen „online“

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