Firma und Kaufmann

Erst die Regeln, dann das Geschäftsleben.

Fangen wir mit dem guten Namen Ihres Unternehmens an. So dürfen Sie sich nur als Kaufmann Firma nennen. Die kann Ihren eigenen Namen führen oder einen, der beschreibt, was Ihr Unternehmen anbietet. Eine Phantasiebezeichnung geht natürlich ebenfalls. Nur irreführen darf Ihr Firmenname nicht. Immerhin ist er gesetzlich geschützt. Er kann ja auch eine Menge wert sein. Schließlich stecken hinter dem Firmennamen Know-how, Kundenbeziehungen und die organisatorische Leistung.

Kommen wir nun zu den Pflichten: Für jeden Kaufmann ist Buchführung Pflicht. Und zwar nach dem Handelsgesetzbuch. Als Kaufmann müssen Sie sogar bilanzieren und einen Jahresabschluss machen. Den Sie unter Umständen von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen und beim Handelsregister einreichen müssen. Für Einzelkaufleute gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von diesen Pflichten. Zudem gelten für Sie als Kaufmann im Geschäftsleben strengere Maßstäbe: Zum Beispiel sind Bürgschaften und Schuldanerkenntnisse selbst dann wirksam, wenn sie nur mündlich gegeben wurden. Schweigen kann für Sie auch als Zustimmung gelten. Und wenn Sie etwas kaufen, müssen Sie die Ware schleunigst untersuchen, damit Sie Ihre Gewährleistungsrechte nicht verlieren.

Worauf Sie sich als Kaufmann noch alles gefasst machen müssen, weiß Ihr Notar genau.