Testament

Ihren letzten Willen kann Ihnen keiner nehmen. Ach, wirklich?

Soviel steht für Sie längst fest: Nämlich dass Sie’s regeln sollten. Da liegt zunächst der Gedanke an ein privates Testament nahe. Ratgeber und Leitfäden gibt es dafür zahlreich. Allerdings machen Sie Ihren Erben mit solchen Testamenten selten eine Freude.

Wie das? Nun, weil ein einziger Formfehler das ganze Testament ungültig machen kann. Was nicht selten passiert. Oft sind auch die Anordnungen unklar oder sogar widersprüchlich. Da kann kein Gesetz den Erben helfen. Ebenfalls an der Tagesordnung sind Meinungsverschiedenheiten bei der Interpretation. Zumal, wenn jemand meint, dass er in Ihrem Testament zu knapp bedacht worden ist. Dann bezweifelt er womöglich, dass Sie bei der Errichtung testierfähig waren. Oder aber, er ficht es an. Indem er behauptet, dass Sie von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Diese Risiken können Sie mit einer Urkunde vom Notar minimieren – oder gar ausschließen. Seine fachkundige Beratung kostet Sie übrigens keinen Euro extra.

Zudem verlangen Grundbuchamt, Handelsregister, Banken und Versicherungen einen Nachweis für das Erbrecht. In solchen Fällen muss der Erbe erst einen Erbschein beantragen, den das Nachlassgericht dann ausstellt. Selbstverständlich hilft der Notar dabei gerne. Besser und schneller geht es allerdings mit einem Testament oder einem Erbvertrag vom Notar: Dann reicht in der Regel die notarielle Urkunde samt Protokoll über die Eröffnung als Nachweis. Statt eines Erbscheins. Damit Ihre Erben gleich an ihr Vermögen kommen.

Testament beim Notar. Alles klar.

Ein Testament vom Notar sorgt für klare Verhältnisse. Zumal es für die Hinterbliebenen schlimm ist, wenn zum traurigen Anlass auch noch Meinungsverschiedenheiten kommen. Und das muss ja nun nicht sein.

Ihre Lieblingsnichte soll Ihre Lieblingsuhr bekommen? Ihr Halbbruder die Ferienwohnung? Und eine Freundin das kostbare Service? Das müssen Sie schon genau regeln. Am besten zusammen mit Ihrem Notar. Ob Sie nur einen Erben einsetzen wollen oder mehrere. Ob Sie jemandem nur einen einzigen Gegenstand als Vermächtnis zukommen lassen. Oder ob Sie Ihr Vermögen einer Person nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vermachen wollen. Also, einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ihr Notar weiß, wie’s geht. Dann können Sie auch noch einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der Ihren Nachlass abwickelt und verwaltet. Sollen mehrere Personen gemeinschaftlich erben, kann nur ein klug abgefasstes Testament einen Streit unter den Erben vermeiden. Etwa durch eine Teilungsanordnung. Schließlich wollen auch die Regelungen in Lebensversicherungs- und Gesellschaftsverträgen berücksichtigt sein. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament auch jederzeit aufheben. Oder ändern. Der Notar hilft Ihnen dabei, ein bereits vorhandenes Testament daraufhin zu überprüfen, ob es noch auf dem neuesten Stand ist. Am besten regelmäßig.

Und der Kostenpunkt? Hier ein Beispiel: Bei einem Geschäftswert von 100.000 € kostet ein Testament beim Notar einschließlich einer umfassenden Beratung 273 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Haben Sie hingegen kein notarielles Testament errichtet, entstehen Gebühren in gleicher Höhe für den Erbscheinsantrag beim Notar, d.h. der Erbscheinsantrag kostet bereits so viel, wie ein notarielles Testament gekostet hätte, wenn Sie zu Lebzeiten ein solches errichtet hätten. Hinzu kommt dann nochmals die Gerichtsgebühr (273 €) für die Ausstellung des Erbscheins durch das Gericht. Für den Erbscheinsantrag und den Erbschein entstehen somit Kosten von 546 € (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer für den notariellen Erbscheinsantrag), während Sie für das notarielle Testament, welches Erbscheinsantrag und Erbschein im Regelfall überflüssig macht, nur 273 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer gezahlt hätten. Diese Mehrkosten und den Zeitaufwand können Sie Ihren Erben mit einem notariellen Testament sparen. Flankieren können Sie Ihren Willen durch eine Vorsorgevollmacht für eine Person Ihres Vertrauens.