Kann sein, dass Sie durch Ihren Notar eine Menge sparen.

Gar keine Frage: Die Einschaltung Ihres Notars kann sich rechnen. Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen. Zumal Ihr Notar für die Beratung – wenn es zur Beurkundung kommt – nichts extra verlangt. Diese „kostenlose“ Beratung sollten Sie sich also unbedingt zunutze machen.

Außerdem erledigt der Notar ja auch die Abwicklung für Sie. Das ist ebenfalls viel wert. Genau wie die Tatsache, dass Sie alles aus einer Hand bekommen. Überhaupt kann Ihnen die Einschaltung eines Notars einiges an Kosten ersparen. Vor allem langfristig gesehen. Allein schon deshalb, weil Sie mit einem Notar oft nur einen Berater für beide Seiten brauchen. Dank seiner Neutralität.

Auch der Blick in die Zukunft lohnt sich: Wenn Sie etwa Ihren letzten Willen in einem notariellen Testament oder Erbvertrag niederlegen, ersparen Sie Ihren Erben meist die Kosten für den Erbschein. Bei einem Geschäftswert von 100.000 € kostet ein Testament beim Notar einschließlich einer umfassenden Beratung 273 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Haben Sie hingegen kein notarielles Testament errichtet, entstehen Gebühren in gleicher Höhe für den Erbscheinsantrag beim Notar, d.h. der Erbscheinsantrag kostet bereits so viel, wie ein notarielles Testament gekostet hätte, wenn Sie zu Lebzeiten ein solches errichtet hätten. Hinzu kommt dann nochmals die Gerichtsgebühr (273 €) für die Ausstellung des Erbscheins durch das Gericht. Für den Erbscheinsantrag und den Erbschein entstehen somit Kosten von 546 € (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer für den notariellen Erbscheinsantrag), während Sie für das notarielle Testament, welches Erbscheinsantrag und Erbschein im Regelfall überflüssig macht, nur 273 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer gezahlt hätten. Diese Mehrkosten und den Zeitaufwand können Sie Ihren Erben mit einem notariellen Testament sparen

Und wenn Sie bedenken, was Ihnen ein Ehevertrag oder eine gütliche Einigung über die wichtigsten Streitpunkte im Falle einer Trennung an Kosten für das Verfahren vor Gericht erspart, werden Sie uns zustimmen: In einer Urkunde von Ihrem Notar ist Ihr Geld gut angelegt.